Energieausweis

Der Energieausweis dient dazu über die Energieeffizienzskala (von A++ bis G) Gebäude energetisch zu bewerten. Dieser wird für jedes Gebäude oder Gebäudeteil gemäß der in Österreich gültigen OIB Richtlinie 6 berechnet. Als Ingenieurbüro sind wir staatlich befugt Energieusweise für ganz Österreich zu erstellen und zu prüfen. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Pläne, Angaben zu den Bauteilen und der Haustechnik, sowie bei Bestandsgebäude einer obligatorischen Begehung. Da wir für die Richtigkeit des Energieausweises haften und um die hohen qualitativen Maßstäbe, die wir selbst an uns setzen, zu gewährleisten, verzichten wir Großteils auf das "vereinfachte Berechnungsverfahren" (siehe OIB-Richtlinie 6 Leitfaden). Da wir somit keine Vereinfachungen bei der Gebäudegeometrie, der Bauphysik und der Haustechnik vornehmen proftieren Sie von einem präziseren Energieausweis mit dem wir uns von anderen Berechnern deutlich abheben.



Für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude

In Österreich wurde auf Grundlage der EU Richtlinie 2010/31/EU das Energieausweis-Vorlage-Gesetz - EAVG2012 verabschiedet und ist mit 01. Dezember 2012 in Kraft getreten. Das EAVG2012 verpflichten den Verkäufer, Bestandgeber oder beauftragten Immobilienmakler einer Wohnung oder eines Gebäudes bei Anzeigen in Druckwerken (z.B. Zeitungsannoncen) oder elektronischen Medien (z.B. Internetinseraten)in denen das Objekt zum Kauf oder In-Bestand-Nahme angeboten wird, den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Objektes anzugeben. Weiters besteht auch eine Vorlage- und Aushändigungspflicht für den Energieausweis dem Käufer bzw. Mieter gegenüber. Verstöße dagegen können mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 1450 Euro geahndet werden.

ENERGIEAUSWEIS ab 208,00 EURO



Für Neubau, Umbau oder Sanierung

Seit 1. Januar 2008 ist der Energieausweis bei bewilligungspflichtigen Neubauten, Zubauten, Umbauten oder Änderungen des Verwendungszwecks sowie größeren Renovierungen in ganz Österreich Pflicht. Eine besondere Rolle übernimmt der Energieausweis bei Neubauförderungen durch die einzelnen Bundesländer oder bei Sanierungsförderung von Land und Bund. Hier dient der Energieausweis zusätzlich als Nachweis der zu erreichenden Förderungskriterien.

Energieausweis für Sanierungsscheck 2017



Prüfung von Energieausweisen

Immer wieder kommt es zu erheblichen Abweichungen zwischen dem im Energieausweis berechneten Energiebedarf und realem Verbrauch. Dies lässt sich oft mit Ungenauigkeiten im gewählten Berechnungsverfahren, dem stark abweichenden Nutzerverhalten oder den klimatischen Bedingungen erklären. Manchmal kommt es aber auch schlicht zu Berechnungs- bzw. Eingabefehler. Ein falsch berechneter Energieausweis kann unter Umständen zu erheblichen Kosten führen. Nachträgliche Reduktion von Kaufpreisen, rückwirkende Mietpreissenkung, Wegfall von Förderbeträgen. Wir überprüfen Ihren Energieausweis auf Korrektheit und beraten Sie auch diesbezüglich gerne. Als Referenz können wir in Österreich auf die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. verweisen, für die wir bereits Energieausweise geprüft haben.



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